Fachgebiet Kündigungsschutzrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen, die mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu tun haben, so bei personen-, verhaltensbezogenen und betrieblichen Kündigungen, Änderungskündigungen, Abmahnungen und dergleichen.
Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzklagen und verhelfen Ihnen z. B. zu einer angemessenen Abfindung.
Kommt es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, machen wir Ihre Ansprüche auf ausstehende Gehälter, Urlaubsabgeltung, Zeugniserteilung und Herausgabe von Arbeitspapieren geltend.
Holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein, z. B. bereits dann, wenn Sie zu der Überzeugung gelangt sind, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsplatzkündigung vorbereitet. |