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Fachgebiet Ausländerrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Beispiele:
- Wir vertreten Sie in Visumsfragen gegenüber der deutschen Auslandsbotschaft und der zuständigen Inlandsbehörde.
- Sie wollen in Deutschland studieren, arbeiten, sich einer notwendigen Krankenbehandlung unterziehen, Ihre kranken Eltern pflegen oder Sie wollen in Deutschland ein Unternehmen gründen, Geschäftsreisen durchführen oder Ihren Altesruhesitz in Deutschland nehmen:
Wir besorgen Ihnen das hierfür erforderliche Aufenthaltsrecht.
- Sie haben als Ausländer Ihr Aufenthaltsrecht von Ihrem Ehepartner abgeleitet und wollen sich von Ihrem Ehepartner trennen / scheiden:
Müssen Sie mit aufenthaltsrechtlichen Problemen rechnen?
- Sie sind Ausländer und haben ein nichteheliches Kind, welches berechtigt ist, in Deutschland zu leben:
Können Sie ein Aufenthaltsrecht von Ihrem nichtehelichen Kind ableiten?
- Sie sind Ausländer und wollen in Deutschland heiraten, wissen jedoch nicht, welche Unterlagen in welcher Form Sie hierfür benötigen:
Wir beraten Sie und helfen Ihnen.
- Sie können für die Eheschließung eine Ledigerklärung / ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorlegen, weil z. B. Ihr Heimatstaat nicht mitwirkt:
Was ist zu tun? Können Sie sich von der Vorlage dieser Urkunde befreien lassen?
- Sie wollen sich von Ihrem Ehepartner trennen / scheiden lassen:
Ist dadurch Ihr Aufenthaltsrecht bedroht?
- Ihnen werden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen, Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten sich Ihr Aufenthaltsrecht erschlichen, z. B. durch Scheinehe:
Wir legen Ihre entlastenden Argumente dem Ausländeramt vor und verteidigen Sie in einem Ermittlungs- / Strafverfahren ( siehe Tätigkeitsbereich Strafrecht).
Gerne besprechen wir alle Ihre ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Probleme persönlich mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter im Ausländeramt oder begleiten Sie zu Vorspracheterminen im Ausländeramt.
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