Ehe- und Familienrecht / Scheidungsrecht / Internationales Eherecht
Herr Rechtsanwalt Maier, Fachanwalt für Familienrecht, berät und vertritt Sie in allen Rechtsproblemen, die mit Ihrer Ehe und Familie zusammen hängen.
Beispiele:
- Sie wollen heiraten, haben jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Folgen, sollte die Ehe in die Brüche gehen:
Wir fertigen Ihnen gemäß den Vorgaben der Rechtsprechung einen Ehevertrag zur notariellen Beurkundung, der Ihre Interessen auch dann noch berücksichtigt, sollte Ihre Ehe erst Jahre später scheitern.
- Sie wollen sich von Ihrem Ehepartner rechtswirksam trennen:
Wir beraten Sie, welche tatsächlichen Dinge Sie hier beachten müssen.
- Sie wollen sich scheiden lassen:
Wir sorgen dafür, dass nicht nur Ihre Ehe geschieden wird, sondern auch die Scheidungsfolgen für die Zukunft geregelt sind, z. B. der Ehegattenunterhalt, die Kindesunterhalte, das Sorgerecht für und das Umgangsrecht mit den Kindern, der wirtschaftliche Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten, der Rentenausgleich Versorgungsausgleich).
- Ihr geschiedener Ehepartner verweigert Ihnen den Umgang mit den gemeinsamen Kindern, macht Ihnen das Sorgerecht streitig oder entfremdet die Kinder von Ihnen:
Wir setzen das Kindeswohl durch und schützen Ihre Interessen.
- Ihr erwachsenes Kind fordert von Ihnen Unterhalt:
Wir beraten Sie, ob Sie unterhaltspflichtig sind und berechnen die Unterhaltsforderung.
- Sie wollen ein Kind adoptieren:
Wir beraten Sie und fertigen für Sie die Adoptionserklärungen zur notariellen Beurkundung.
- Sie wollen mit Ihrem gleichgeschlechtlichen Partner eine Lebenspartnerschaft eingehen:
Wir beraten Sie und regeln auf Wunsch die finanzielle Seite dieser Lebenspartnerschaft zur notariellen Beurkundung.
- Sie sind ehelicher Gewalt ausgesetzt, z. B. im Rahmen eines heftigen Trennungsstreites:
Wir finden Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, die Aggressionen Ihres Ehepartners sofort gerichtlich stoppen zu lassen.
Wenn Sie Ausländer sind und sich in Deutschland scheiden lassen wollen, kommt eventuell das Internationale Eherecht zur Anwendung.
Beispiele:
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, Ihr Ehepartner ist Ausländer, Sie führen Ihre Ehe in Deutschland:
Welches Scheidungsrecht ist hier anzuwenden?
- Sie und Ihr Ehepartner sind beide Ausländer und leben in Deutschland:
- Nach welchem Recht ist Ihre Ehe zu scheiden?
- Nach welchem Recht richtet sich die Regelung der Scheidungsfolgen,
z. B. des Unterhalts, der elterlichen Sorge für die Kinder etc.?
- Ihre ausländische Ehefrau will nach Scheidung der Ehe mit dem gemeinsamen minderjährigen Kind zurück in ihre Heimat ziehen:
Darf sie das ohne Ihr Einverständnis? Wie können Sie verhindern, dass Ihr Kind ins Ausland verbracht wird?
- Welche Auswirkungen hat eine eheliche Trennung / Ehescheidung auf Ihr Aufenthaltsrecht?
Interessanter Link zum Thema Scheidungsrecht: Scheidungsrecht (Elternforen)
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