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Grundstücks- und Immobilienrecht / Zwangsversteigerung

Herr RA Maier berät und vertritt Sie in allen Rechtsfragen, die mit Ihrem Eigenheim, Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilienwertanlage zu tun haben.

Beispiele:

  • Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen:
    Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung und prüfen den notariellen Kaufvertrag.
  • Sie haben eine Immobilie erworben und stellen fest, dass diese mit rechtlichen oder tatsächlichen Mängeln behaftet ist:
    Wir setzen Ihre Ansprüche auf Kaufpreisminderung / Schadensersatz oder Ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages durch.
  • Zum Kauf der Immobilie benötigen Sie ein Bank- oder Privatdarlehen:
    Wir sorgen dafür, dass Sie nicht übervorteilt werden und prüfen den Darlehensvertrag.
  • Ihr Kredit wird notleidend:
    Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der kreditgebenden Bank oder anderen Darlehensgebern, erleichtern Ihre Situation durch eine Vereinbarung betreffend Stundung oder Herabsetzung der Kreditraten. Im Falle der Zwangsversteigerung vertreten wir Sie vor dem Vollstreckungsgericht und unterbreiten Vorschläge, Abwehr der Versteigerung oder zur Verzögerung einer endgültigen Versteigerung.
 Copyright © 2006 - 2010
Rechtsanwälte Maier & Brengelmann München
Dachauer Straße 189, D 80637 München
Telefon: (089) 159 56 00 und 159 51 21 - Telefax: (089) 157 40 10
eMail: maier-brengelmann@t-online.de