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Fachgebiet Miet- und Pachtrecht

Herr RA Brengelmann berät und vertritt Sie in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten.

Beispiele:

  • Wir fertigen für Sie Ihren Miet- / Pachtvertrag nach Ihren individuellen Wünschen.
  • Ihr Mieter / Pächter verstößt gegen den mit Ihnen geschlossenen Miet- / Pachtvertrag:

    Wir beraten Sie, wie eine Vertragskündigung vorzubereiten ist, welche Voraussetzungen für eine fristlose Vertragskündigung vorliegen müssen und fertigen für Sie eine rechtswirksame Vertragskündigung.
  • Wir beraten und vertreten Sie bei Störungen des Miet- / Pachtverhältnisses, artikulieren Ihre Beschwerden und setzen Ihre Rechte durch.
     
  • Wir vertreten Sie vor Gericht, z. B. in Räumungsklagen oder wegen Verfolgung von Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.

  • Sie sind Mieter und müssen die Wohnung räumen:

Wir verschaffen Ihrem Recht auf Räumungsschutz Geltung.

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Rechtsanwälte Maier & Brengelmann München
Dachauer Straße 189, D 80637 München
Telefon: (089) 159 56 00 und 159 51 21 - Telefax: (089) 157 40 10
eMail: maier-brengelmann@t-online.de