Fachgebiet Miet- und Pachtrecht
Herr RA Brengelmann berät und vertritt
Sie in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten.
Beispiele:
- Wir fertigen für Sie Ihren Miet- / Pachtvertrag nach
Ihren individuellen Wünschen.
- Ihr Mieter / Pächter verstößt
gegen den mit Ihnen geschlossenen Miet- / Pachtvertrag:
Wir beraten Sie, wie eine
Vertragskündigung
vorzubereiten ist, welche Voraussetzungen für
eine fristlose Vertragskündigung vorliegen
müssen und
fertigen für Sie eine rechtswirksame Vertragskündigung.
- Wir beraten und vertreten Sie bei Störungen des
Miet- / Pachtverhältnisses, artikulieren Ihre Beschwerden
und setzen Ihre Rechte durch.
- Wir vertreten Sie vor Gericht, z. B. in Räumungsklagen oder
wegen Verfolgung von Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
- Sie sind Mieter und müssen die Wohnung räumen:
Wir verschaffen Ihrem Recht
auf Räumungsschutz Geltung. |