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Familienrecht - Sorgerecht für nicht verheiratete Väter

Der europäische Gerichtshof hat Anfang Dezember 2009 (Az.: 22028/04) entschieden, dass die derzeitige Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland und die hierauf erfolgten gerichtlichen Entscheidungen, wonach bis dato es den ledigen Vätern verwehrt war, entgegen dem Willen der Kindsmutter das gemeinsame elterliche Sorgerecht für ihr Kind / ihre Kinder zu erhalten, gegen europäisches Recht verstoße.

Die BJM, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte in einem Gespräch mit der SZ an, in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf einzubringen, welcher die Anliegen lediger Väter „stärker“ berücksichtigt, als dies derzeit der Fall sei.

„Es gebe viele Väter von nichtehelichen Kindern, die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen“.

Wie letztendlich die Bundesregierung auf das Urteil des europäischen Gerichtshofs reagieren wird, ist derzeit noch nicht klar, jedenfalls muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, wonach es zukünftig bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich sein wird, auch gegen den Willen der ledigen Mutter am Sorgerecht des gemeinsamen Kindes beteiligt zu werden. 

Neue Düsseldorfer Tabelle und höhere Kindergeldbeträge ab 01.01.2010

Durch das nunmehr in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010 zum Teil deutlich erhöht. Das hierfür zuständige OLG Düsseldorf hat am 06.01.2010 die Ergebnisse bekannt gegeben. Hier die Informationen:

Düsseldorfer Tabelle 2010

 
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4)
Altersstufen in Jahren (§ 1612 a Abs. 1 BGB)
Prozentsatz
Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)
   
0 - 5
6 - 11
12 - 17
ab 18
 
 alle Beträge in Euro
1. bis 1.500
317
364
426
488
100
770/900
2. 1.501 - 1.900
333
383
448
513
105
1.000
3. 1.901 - 2.300
349
401
469
537
110
1.100
4. 2.301 - 2.700
365
419
490
561
115
1.200
5. 2.701 - 3.100
381
437
512
587
120
1.300
6. 3.101 - 3.500
406
466
546
626
128
1.400
7. 3.501 - 3.900
432
496
580
664
136
1.500
8. 3.901 - 4.300
457
525
614
703
144
1.600
9. 4.301 - 4.700
482
554
648
742
152
1.700
10. 4.701 - 5.100
508
583
682
781
160
1.800
ab 5.101 nach den Umständen des Falles

Ab Januar 2010 sind die Kindergeldsätze angehoben worden. Zukünftig beträgt das monatliche Kindergeld für ein erstes und zweites Kind je 184.-, für ein drittes Kind 190.-, und ab dem vierten Kind 215.- Euro.

Neuigkeiten

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Herr Rechtsanwalt Clemens Brengelmann zwischenzeitlich seinen Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich abgeschlossen hat und im Februar 2010 zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt wurde.

Erbrecht

Änderungen im Erbrecht ab 01.01.2010

Wertermittlung bei Immobilien:

Immobilien, d. h. Wohnungen und Häuser, werden für die Ermittlung der Erbschaftssteuer mit ihrem tatsächlichen Wert, also dem Verkehrswert, angesetzt.

Pflichtteilsberechtigte:

Der Erblasser ist in seiner Testierfreiheit grundsätzlich frei, wen er mit welchen Anteil bedenken will.

Eine Ausnahme hiervon gilt bei Pflichtteilsberechtigten, dies können Kinder, Ehegatten und Eltern sein.

Diesen steht von Gesetzes wegen, wenn sie enterbt sein sollten, ein Pflichtteilsanspruch zu.

Dies führt oft zu Problemen, wenn der oder die Erben sodann die Pflichtteilsansprüche nicht bedienen können, weil z. B. der Nachlass vorwiegend aus Immobilienvermögen besteht. Der /die Erben wären dann gezwungen, den Nachlass zu veräußern, um die Pflichtteilsansprüche bedienen zu können.

Nahe liegend wäre es, wenn die Pflichtteilsberechtigten auf ihren Pflichtteil verzichten. Am besten wäre es, dies natürlich noch zu Lebzeiten des Erblassers herbeizuführen. Auch kann oft schon eine testamentarisch geschickte Regelung für den Erbfall eine Lösung bieten.

An einen Entzug des Pflichtteils kann ebenfalls gedacht werden. Hierzu müssen aber enge gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. Zum Beispiel eine rechtskräftige Verurteilung des Pflichtteilsberechtigten wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr ohne Bewährung und das rechtskräftig. Desweiteren muss es für den Erblasser unzumutbar sein, dass der Verurteilte an seinem Nachlass teilhat.

Daneben gibt es noch weitere Gründe für die Pflichtteilsentziehung.

Schenkungen:

Schenkungen werden nicht automatisch auf dem Pflichtteil oder gar dem Erbteil angerechnet. Daher ist es wichtig, bereits vor der Schenkung anwaltlichen Rat einzuholen. 

Nach dem neuen sog. „Abschmelzungsmodell“ wird die Schenkung noch 10 Jahre lang bei der Berechnung des Nachlasswertes berücksichtigt. Erfolgt also die Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall, wird diese in voller Höhe bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruches berücksichtigt, aber mit jedem weiteren Jahr vor dem Erbfall reduziert sich der Wert der Schenkung um 1/10.

Wichtig zu beachten ist hierbei aber, dass es Ausnahmen gibt. Wird z. B. der Ehegatte beschenkt, beginnt die 10-jährige Abschmelzungsfrist erst mit Beendigung der Ehe und zum anderen beginnt diese erst dann, wenn die Schenkung tatsächlich und endgültig stattgefunden hat, d. h. das verschenkte Vermögen sich aus dem Verfügungsbereich des Erblassers /Schenkers entfernt hat. Konkretes Beispiel hierfür ist, wenn der Erblasser sich bei der Schenkung den Nießbrauch der verschenkten Immobilie vorbehalten hat, so verlässt das Vermögen nicht seinen Verfügungsbereich, da er aufgrund des zurückbehaltenen Nießbrauches immer noch über die Immobilie, fast wie ein Eigentümer, verfügen kann.

Auch beim zurückbehaltenen Wohnrecht können sich hier Probleme ergeben.

Somit steht fest, auch das Schenken zu Lebzeiten muss gekonnt sein.

Ausländerrecht

Zum Ehegattennachzug:
Ausländer, welche zum Zwecke der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen im Visumsverfahren nachweisen, dass Sie sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Wir werden nun immer wieder gefragt, ob dies auch für ausländische Ehegatten zutrifft, die nach Deutschland zu ihrem deutschen Ehepartner ziehen wollen. Da es sich hier um Förderung der Integration handelt, spielt es keine Rolle, ob der Ehegatte, zu dem der Ausländer ziehen will, die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit hat. Die Sprachkenntnisse müssen also auch für Ausländer vorliegen, die zu ihrem deutschen Ehegatten ziehen wollen. Dies ist die Regel. Ausnahmsweise kann von diesem Spracherfordernis abgesehen werden. Die Ausnahmen regelt das Gesetz.

Verlust der Aufenthaltserlaubnis:

Sofern Sie in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis (befristet, unbefristet, Aufenthaltsberechtigung, Niederlassungserlaubnis) leben und für längere Zeit Deutschland verlassen müssen, etwa weil es in der Heimat Familienangelegen-heiten/Erbangelegenheiten zu regeln gibt, müssen Sie auf eines achten: Falls Sie länger als 6 Monate Deutschland verlassen, verlieren Sie kraft Gesetzes automatisch ihr bisheriges Aufenthaltsrecht. Das bisherige Aufenthaltsrecht erlischt bei einem längeren Auslandsaufenthalt als 6 Monate. Dieses Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis kann verhindert werden durch einen rechtzeitigen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde auf Genehmigung eines länger als 6 Monate dauernden Auslandsaufenthalts. Sofern sich erst im Ausland herausstellt, dass der Aufenthalt länger als geplant dauert, kann ein solcher Antrag bei der zuständigen Deutschen Botschaft gestellt werden.

 

Gebrauchtwagenkauf

Der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges darf grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.

Nutzungsentschädigung bei Unfall

Trotz persönlicher Fahruntauglichkeit kann ein Entschädigungsanspruch bestehen, wenn der geschädigte das Fahrzeug aufgrund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung mit einem Dritten (Angehörigen/Verlobten/Lebensgefährten) unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte und der Dritte ist in der Zeit nach dem Unfall tatsächlich genutzt hätte.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Gericht kann von einen im einem Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbot absehen, wenn ein sogenanntes "Augenblicksversagen" vorliegt.
Seit Juli 2007 sind Messfehler mit dem Gerät JVC/Piller CG-P50E im Gespräch. Dieses Gerät wird in vielen Bundesländern bei Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen zur Zeitmessung eingesetzt.

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