Fachgebiet Strafrecht
Wir vertreten und verteidigen Sie in allen Strafsachen, auch in
Jugendstrafsachen.
Beispiele:
- Sie sind in Untersuchungshaft genommen worden:
Wir besuchen Sie in der U-Haft, prüfen die
Möglichkeiten einer Entlassung, beantragen
Haftprüfung und regeln
auf Wunsch Ihre persönlichen
Dinge während der Haftdauer.
- Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen Sie eingeleitet:
Wir begleiten Sie zu polizeilichen / richterlichen
Vernehmungen, fertigen für Sie Stellungnahmen, stellen für
Sie entlastende Beweisanträge und schalten erforderlichenfalls Sachverständige
ein.
- Gegen Sie wurde Anklage erhoben:
Wir stimmen mit Ihnen die Verteidigungsstrategie
ab, tragen die entlastenden Argumente für Sie vor, benennen
Zeugen und stellen Beweisanträge.
- Die Anklage gegen Sie wurde zugelassen:
Wir verteidigen Sie in der Hauptverhandlung.
Im Falle Ihrer Verurteilung prüfen wir
mit Ihnen gemeinsam die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, legen
dieses ggf. ein und verteidigen Sie in der
Rechtsmittelinstanz.
- Sie befinden sich im Strafvollzug:
Wir vertreten
Ihre Rechte als Strafgefangener, prüfen Möglichkeiten
der Haftverschonung, der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft
und kümmern uns auf Wunsch um Ihre persönlichen
Dinge, welche Sie aus der Haft heraus nicht alleine
erledigen können.
- Sie wurden Opfer einer strafbaren Handlung:
Wir
fertigen für Sie die Strafanzeige oder Privatklage,
vertreten Ihre Rechte als Nebenkläger im
Strafverfahren gegen den Schädiger und vertreten
Ihre Interessen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld (siehe
Tätigkeitsbereich Verfolgung und Abwehr von Forderungen).
|