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Fachgebiet Strafrecht

Wir vertreten und verteidigen Sie in allen Strafsachen, auch in Jugendstrafsachen.

Beispiele:

  • Sie sind in Untersuchungshaft genommen worden:

    Wir besuchen Sie in der U-Haft, prüfen die Möglichkeiten einer Entlassung, beantragen Haftprüfung und regeln auf Wunsch Ihre persönlichen Dinge während der Haftdauer.
  • Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen Sie eingeleitet:

    Wir begleiten Sie zu polizeilichen / richterlichen Vernehmungen, fertigen für Sie Stellungnahmen, stellen für Sie entlastende Beweisanträge und schalten erforderlichenfalls Sachverständige ein.
  • Gegen Sie wurde Anklage erhoben:

    Wir stimmen mit Ihnen die Verteidigungsstrategie ab, tragen die entlastenden Argumente für Sie vor, benennen Zeugen und stellen Beweisanträge.
  • Die Anklage gegen Sie wurde zugelassen:

    Wir verteidigen Sie in der Hauptverhandlung. Im Falle Ihrer Verurteilung prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, legen dieses ggf. ein und verteidigen Sie in der Rechtsmittelinstanz.
  • Sie befinden sich im Strafvollzug:

    Wir vertreten Ihre Rechte als Strafgefangener, prüfen Möglichkeiten der Haftverschonung, der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft und kümmern uns auf Wunsch um Ihre     persönlichen Dinge, welche Sie aus der Haft heraus nicht alleine erledigen können.
  • Sie wurden Opfer einer strafbaren Handlung:

    Wir fertigen für Sie die Strafanzeige oder Privatklage, vertreten Ihre Rechte als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Schädiger und vertreten Ihre Interessen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld (siehe Tätigkeitsbereich Verfolgung und Abwehr von Forderungen).
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Rechtsanwälte Maier & Brengelmann München
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Telefon: (089) 159 56 00 und 159 51 21 - Telefax: (089) 157 40 10
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