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Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht / Führerschein

Herr RA Brengelmann vertritt Sie in allen Rechtsangelegenheiten rund um’s Auto.

Beispiele:

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall:

    Wir helfen Ihnen, die Schuldfrage zu klären und regeln die Unfallfolgen unmittelbar mit den beteiligten Versicherungen. Wir setzen Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch oder helfen Ihnen bei der Abwehr derartiger Ansprüche. Wir achten auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt.
  • Ihnen wird eine Verkehrsstrafsache oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit angelastet:

    Wir verteidigen Sie vom Rotlichtverstoß bis zur fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr (siehe Tätigkeitsbereich Strafrecht).
  • Wird gegen Sie ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt, sorgen wir dafür, dass Sie so schnell wie möglich Ihren Führerschein wieder erhalten. In Einzelfällen, z. B. bei Berufsfahrern, kann eventuell das Fahrverbot in andere Auflagen, wie z. B. eine Geldbuße, umgewandelt werden.

    Wir helfen Ihnen dabei die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erhalten.
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Rechtsanwälte Maier & Brengelmann München
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Telefon: (089) 159 56 00 und 159 51 21 - Telefax: (089) 157 40 10
eMail: maier-brengelmann@t-online.de