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Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht / Führerschein
Herr RA Brengelmann vertritt Sie in allen Rechtsangelegenheiten
rund um’s Auto.
Beispiele:
- Sie hatten einen Verkehrsunfall:
Wir helfen Ihnen, die Schuldfrage zu klären
und regeln die Unfallfolgen unmittelbar mit
den beteiligten Versicherungen. Wir setzen Ihre Schadensersatz-
und Schmerzensgeldansprüche durch oder helfen Ihnen bei der
Abwehr derartiger Ansprüche. Wir
achten auf Ihren Schadensfreiheitsrabatt.
- Ihnen wird eine Verkehrsstrafsache oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit angelastet:
Wir verteidigen Sie vom Rotlichtverstoß bis
zur fahrlässigen
Tötung im Straßenverkehr (siehe Tätigkeitsbereich
Strafrecht).
- Wird gegen Sie ein Fahrverbot oder der Entzug
der Fahrerlaubnis verhängt, sorgen wir dafür,
dass Sie so schnell wie möglich Ihren Führerschein
wieder erhalten. In Einzelfällen, z. B. bei Berufsfahrern,
kann eventuell das Fahrverbot in andere Auflagen, wie z. B. eine
Geldbuße, umgewandelt werden.
Wir helfen Ihnen dabei die Voraussetzungen für
die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu
erhalten.
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